
VdS 3138
Die VdS-Richtlinie 3138 beschreibt, was eine Notruf- und Serviceleitstelle leisten muss. Für Sie heißt das: Eine unabhängige Prüfstelle der Versicherungswirtschaft hat Gebäude, Technik, Abläufe und Personal der Leitstelle geprüft.
Was die Richtlinie regelt
VdS 3138 stellt Anforderungen an vier Bereiche: an das Gebäude und seine Sicherung, an die Technik für den Empfang und die Bearbeitung von Meldungen, an die Organisation der Abläufe und an das Personal. Dazu gehören zum Beispiel eine gesicherte Stromversorgung, redundante Empfangstechnik, eine lückenlose Dokumentation und festgelegte Bearbeitungswege.
Ob eine Leitstelle die Anforderungen erfüllt, prüft die VdS Schadenverhütung GmbH vor Ort und danach in regelmäßigen Abständen erneut.
Warum Versicherer darauf achten
Viele Sachversicherer verlangen für gewerbliche Risiken, dass eine Einbruchmeldeanlage auf eine anerkannte Leitstelle aufgeschaltet ist. Eine Zertifizierung nach VdS 3138 ist dafür der übliche Nachweis. In manchen Fällen wirkt sich die Aufschaltung auch auf die Prämie aus. Was für Ihr Objekt gilt, steht in Ihrem Versicherungsvertrag oder erfahren Sie bei Ihrem Versicherer.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Ihre Anlage auf eine Leitstelle nach VdS 3138 aufgeschaltet ist, wissen Sie: Ihre Meldungen gehen bei einer geprüften Stelle ein, die rund um die Uhr besetzt ist und nach nachvollziehbaren Regeln arbeitet. Jeder Alarm wird dokumentiert, auch für Sie und Ihre Versicherung.
Unsere Notruf-Service-Leitstelle in Fredersdorf-Vogelsdorf ist nach VdS 3138 zertifiziert und betreut Anlagen in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit. Die Intervention vor Ort übernimmt in unseren fünf Regionen in der Regel das WIKING Interventions-Team, als Unternehmen nach VdS 2172 zertifiziert.
