
Videoüberwachung mit Leitstelle
Ihre Videotechnik schützt erst dann wirksam, wenn jemand die Bilder bewertet. Im Alarmfall schalten sich unsere NSL-Fachkräfte live auf Ihr Objekt und entscheiden über die nächsten Schritte. Die Polizei bekommt von uns einen bestätigten Alarm statt einer bloßen Meldermeldung.
Für welche Objekte
Für Baustellen, Autohäuser, Recyclinghöfe, Lager- und Freiflächen. Überall dort, wo nachts niemand vor Ort ist und eine Wache zu teuer wäre.
Video-Alarmverifikation
Meldet Ihre Einbruchmeldeanlage oder eine Videoanalyse einen Alarm, schalten wir uns auf die Kameras. Wir sehen schnell, ob ein Mensch auf dem Gelände ist oder ein Tier den Melder ausgelöst hat. So gehen weniger Fehlalarme an Polizei und Interventionsdienst, und bei echten Vorfällen bekommen unsere Einsatzkräfte genaue Informationen.
Virtuelle Kontrollgänge
Zu festen Zeiten oder nach Zufallsprinzip gehen unsere Mitarbeiter Ihr Objekt über die Kameras ab. Sie prüfen Tore, Zäune, Lagerflächen und Zufahrten. Für Ihre Baustelle, Ihr Autohaus oder Ihren Recyclinghof ist das oft günstiger als eine Wache vor Ort.
Täteransprache
Über Lautsprecher am Objekt sprechen unsere Leitstellenkräfte Personen auf dem Gelände direkt an und fordern sie auf, es zu verlassen. Viele brechen dann ab, bevor Schaden entsteht. Parallel schicken wir, wenn vereinbart, unser Interventionsteam oder einen Partner aus unserem Netzwerk zum Objekt.
Vorhandene Kameras nutzen
Wir binden die meisten gängigen Kamerasysteme und Videorekorder an. Haben Sie noch keine Anlage, nennen wir Ihnen Errichter aus unserem Partnernetz. Mobile Kameralösungen für Baustellen oder Veranstaltungen können wir ebenfalls aufschalten.
Wo wir das anbieten
Bundesweit über unsere Leitstelle. Eigene Einsatzteams fahren in diesen Regionen:
Begriffe zum Thema
Kurz erklärt in unserem Leitstellen-Lexikon:
Fragen zur Videoüberwachung
Ihre Frage ist nicht dabei? Der hilft weiter, oder Sie rufen uns an.
Können Sie meine vorhandenen Kameras aufschalten?
Meistens ja. Wir prüfen Hersteller, Rekorder und Netzwerk und sagen Ihnen, was für die Aufschaltung nötig ist.
Ist Videoüberwachung datenschutzrechtlich zulässig?
Das hängt vom Einzelfall ab: Zweck, Kamerabereich, Hinweisschilder, Speicherdauer und, wenn Beschäftigte erfasst werden, die Beteiligung des Betriebsrats. Für die Aufschaltung schließen wir mit Ihnen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und nennen Ihnen die Punkte, die Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten klären sollten. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Weitere Leistungen

Alarmaufschaltung
Wir verbinden Ihre Einbruch-, Brand- oder Überfallmeldeanlage mit unserer Leitstelle und bearbeiten jeden Alarm nach Ihrem Alarmplan.
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Alarmüberwachung 24/7
Wir bewerten und bearbeiten Ihre Einbruch-, Brand-, Überfall- und Technikalarme an 365 Tagen im Jahr.
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Notruf-Service-Leitstelle (NSL)
Ihre Alarme landen bei unseren NSL-Fachkräften, abgesichert durch redundante Technik und Notstrom nach VdS 3138.
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