
Häufige Fragen
Antworten zu Alarmaufschaltung, Leitstelle, Intervention und Ablauf.
Leitstelle und Aufschaltung
Was ist der Unterschied zwischen Alarmzentrale, NSL und Leitstelle?
Im Alltag meinen alle drei Begriffe dasselbe: eine ständig besetzte Stelle, die Alarme annimmt und bearbeitet. NSL (Notruf-Service-Leitstelle) ist der Fachbegriff aus der VdS-Richtlinie 3138.
Kann ich meine bestehende Alarmanlage aufschalten lassen?
In den meisten Fällen ja. Wir prüfen vorab kostenlos anhand Ihrer Unterlagen, ob Übertragungsgerät und Protokoll zu unserer Leitstelle passen, und stimmen die Einrichtung mit Ihrem Errichter ab.
Welche Übertragungswege gibt es?
IP über Ihren Internetanschluss, Mobilfunk (LTE) und Festnetz. Für höhere Sicherheitsklassen kombinieren wir zwei Übertragungswege. Fällt einer aus, meldet die Anlage das innerhalb des vereinbarten Prüfintervalls, und wir reagieren nach Alarmplan.
Was kostet eine Alarmaufschaltung?
Das hängt von Anlage, Übertragungsweg und Leistungen ab. Üblich sind eine einmalige Einrichtung und eine monatliche Pauschale. Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit festen Preisen für Einrichtung und monatliche Aufschaltung. Interventionen und Zusatzleistungen rechnen wir nach den dort genannten Einzelpreisen ab.
Bekomme ich durch die Aufschaltung einen Versicherungsrabatt?
Das entscheidet Ihr Versicherer. Manche verlangen die Aufschaltung auf eine VdS-anerkannte Leitstelle als Voraussetzung, andere gewähren einen Nachlass. Die Bestätigung der Aufschaltung und unseren VdS-Nachweis stellen wir Ihnen für Ihren Versicherer aus.
Mehr dazu: Alarmaufschaltung · Notruf-Service-Leitstelle · Übertragungswege und Dual-Path
Intervention und Einsatzgebiete
Wie schnell ist jemand vor Ort?
In unseren fünf Regionen sind unsere eigenen Teams im Durchschnitt in weniger als 20 Minuten nach Einsatzauftrag am Objekt. Wie lange es im Einzelfall dauert, hängt von Entfernung und Verkehr ab.
In welchen Regionen haben Sie eigene Teams?
In Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Berlin, der Region Schwerin und der Region Güstrow.
Arbeiten Sie auch außerhalb dieser Regionen?
Ja, in ganz Deutschland. Die Aufschaltung auf unsere Leitstelle ist überall möglich. Die Intervention vor Ort übernimmt dann ein ausgewählter Partner aus unserem Netzwerk.
Mehr dazu: Interventionsdienst · Einsatzgebiete und Orte · Bundesweit mit Partnern
Vertrag und Ablauf
Wie läuft die Einrichtung ab?
Nach Ihrer Anfrage klären wir Objekt, Anlage und Alarmplan. Dann richtet Ihr Errichter oder unser Partner das Übertragungsgerät ein, wir legen Ihr Objekt in unserer Leitstelle an und machen einen Probealarm. Erst wenn alles funktioniert, beginnt die Überwachung.
Kann ich meinen Alarmplan später ändern?
Ja, jederzeit. Änderungen nehmen wir nach Prüfung Ihres Kennworts entgegen und bestätigen sie Ihnen in Textform. Erst mit dieser Bestätigung gilt der neue Alarmplan.
Muss ich meine Anlage selbst scharf schalten?
Ja, das Scharf- und Unscharfschalten bleibt bei Ihnen. Auf Wunsch melden wir uns, wenn Ihre Anlage zur vereinbarten Zeit nicht scharf ist.
Mehr dazu: Angebot konfigurieren · Alarmplan
Für Privatkunden
Lässt sich meine Alarmanlage aufschalten?
Die meisten Einbruchmeldeanlagen mit Übertragungsgerät lassen sich aufschalten, auch viele Funkanlagen. Reine App-Systeme ohne Leitstellenanbindung meist nicht. Wir prüfen das kostenlos und sagen Ihnen ehrlich, was nötig ist.
Was passiert bei einem Fehlalarm?
Wir rufen Sie oder Ihre Vertrauensperson zuerst an. Nennen Sie das vereinbarte Codewort, ist der Fall erledigt. Erreichen wir niemanden, handeln wir nach Ihrem Alarmplan.
Ich habe noch keine Alarmanlage. Können Sie helfen?
Ja. Die Alarmanlage bekommen Sie bei uns, beraten und eingebaut wird sie von unseren Fachpartnern. Danach schalten wir sie auf unsere Leitstelle auf. Für den Urlaub gibt es außerdem mobile Alarmanlagen auf Zeit.
Mehr dazu: Alarmaufschaltung für Ihr Zuhause · Urlaubsüberwachung
Fachbegriffe wie NSL, VdS 3138 oder Dual-Path erklären wir im Leitstellen-Lexikon.
