Leistung

Alleinarbeiterschutz nach DGUV

Wer bei Ihnen allein arbeitet, kann bei einem Unfall oft nicht selbst Hilfe holen. Ein Personen-Notsignal-Gerät mit willensunabhängigem Alarm meldet sich auch dann bei unserer Leitstelle, wenn die betroffene Person sich nicht mehr bewegt oder in ungewöhnlicher Lage liegt.

Wie die Überwachung funktioniert

Ihre Mitarbeitenden tragen ein Personen-Notsignal-Gerät oder nutzen eine Smartphone-Lösung, die die Anforderungen an Personen-Notsignal-Anlagen erfüllt. Das Gerät löst aus, wenn jemand den Notrufknopf drückt, längere Zeit regungslos liegt oder das Gerät eine ungewöhnliche Lage meldet. Das Signal geht mit Standort an unsere Leitstelle.

Wir setzen Personen-Notsignal-Anlagen auch selbst ein, bei unseren Sicherheitsmitarbeitern im Revier- und Objektdienst. Kommt ein Alarm, versuchen wir zuerst, über die Sprechverbindung Kontakt aufzunehmen. Meldet sich niemand oder ist Hilfe nötig, alarmieren wir nach Ihrem Notfallplan Ersthelfer im Betrieb, den Rettungsdienst oder beides.

Wer was übernimmt

Sie legen in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest, wer allein arbeitet und welches Gerät nötig ist. Wir empfangen die Alarme rund um die Uhr, sprechen die Person an und alarmieren nach Ihrem Notfallplan Ersthelfer oder Rettungsdienst. Den Notfallplan stimmen wir mit Ihnen ab.

Rechtlicher Rahmen

Die DGUV Regel 112-139 beschreibt, wann eine Personen-Notsignal-Anlage nötig ist und welche Anforderungen sie erfüllen muss. Grundlage ist Ihre Gefährdungsbeurteilung.

Wo wir das anbieten

Bundesweit über unsere Leitstelle. Eigene Einsatzteams fahren in diesen Regionen:

Begriffe zum Thema

Kurz erklärt in unserem Leitstellen-Lexikon:

FAQ

Fragen zum Alleinarbeiterschutz

Ihre Frage ist nicht dabei? Der hilft weiter, oder Sie rufen uns an.

Wann ist ein Personennotrufgerät Pflicht?

Das ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die DGUV Regel 112-139 hilft bei der Einstufung: Bei erhöhter oder kritischer Gefährdung ist eine Personen-Notsignal-Anlage in der Regel erforderlich. Klären Sie die Einstufung mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Welche Geräte können Sie aufschalten?

Gängige Personen-Notsignal-Geräte und Apps mit Leitstellenanbindung. Wir beraten Sie gern bei der Auswahl.

Kontakt

Sprechen Sie mit unserer Alarmzentrale

033439 17 6 17Im Notfall rund um die Uhr, für Beratung und Angebote werktags.
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