
Alleinarbeiterschutz nach DGUV
Wer bei Ihnen allein arbeitet, kann bei einem Unfall oft nicht selbst Hilfe holen. Ein Personen-Notsignal-Gerät mit willensunabhängigem Alarm meldet sich auch dann bei unserer Leitstelle, wenn die betroffene Person sich nicht mehr bewegt oder in ungewöhnlicher Lage liegt.
Wie die Überwachung funktioniert
Ihre Mitarbeitenden tragen ein Personen-Notsignal-Gerät oder nutzen eine Smartphone-Lösung, die die Anforderungen an Personen-Notsignal-Anlagen erfüllt. Das Gerät löst aus, wenn jemand den Notrufknopf drückt, längere Zeit regungslos liegt oder das Gerät eine ungewöhnliche Lage meldet. Das Signal geht mit Standort an unsere Leitstelle.
Wir setzen Personen-Notsignal-Anlagen auch selbst ein, bei unseren Sicherheitsmitarbeitern im Revier- und Objektdienst. Kommt ein Alarm, versuchen wir zuerst, über die Sprechverbindung Kontakt aufzunehmen. Meldet sich niemand oder ist Hilfe nötig, alarmieren wir nach Ihrem Notfallplan Ersthelfer im Betrieb, den Rettungsdienst oder beides.
Wer was übernimmt
Sie legen in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest, wer allein arbeitet und welches Gerät nötig ist. Wir empfangen die Alarme rund um die Uhr, sprechen die Person an und alarmieren nach Ihrem Notfallplan Ersthelfer oder Rettungsdienst. Den Notfallplan stimmen wir mit Ihnen ab.
Rechtlicher Rahmen
Die DGUV Regel 112-139 beschreibt, wann eine Personen-Notsignal-Anlage nötig ist und welche Anforderungen sie erfüllen muss. Grundlage ist Ihre Gefährdungsbeurteilung.
Wo wir das anbieten
Bundesweit über unsere Leitstelle. Eigene Einsatzteams fahren in diesen Regionen:
Begriffe zum Thema
Kurz erklärt in unserem Leitstellen-Lexikon:
Fragen zum Alleinarbeiterschutz
Ihre Frage ist nicht dabei? Der hilft weiter, oder Sie rufen uns an.
Wann ist ein Personennotrufgerät Pflicht?
Das ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die DGUV Regel 112-139 hilft bei der Einstufung: Bei erhöhter oder kritischer Gefährdung ist eine Personen-Notsignal-Anlage in der Regel erforderlich. Klären Sie die Einstufung mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Welche Geräte können Sie aufschalten?
Gängige Personen-Notsignal-Geräte und Apps mit Leitstellenanbindung. Wir beraten Sie gern bei der Auswahl.
Weitere Leistungen

Alarmaufschaltung
Wir verbinden Ihre Einbruch-, Brand- oder Überfallmeldeanlage mit unserer Leitstelle und bearbeiten jeden Alarm nach Ihrem Alarmplan.
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Alarmüberwachung 24/7
Wir bewerten und bearbeiten Ihre Einbruch-, Brand-, Überfall- und Technikalarme an 365 Tagen im Jahr.
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Notruf-Service-Leitstelle (NSL)
Ihre Alarme landen bei unseren NSL-Fachkräften, abgesichert durch redundante Technik und Notstrom nach VdS 3138.
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