
VdS 2172
Ein Alarm allein schützt noch nichts. Entscheidend ist, wer danach zum Objekt fährt. Die VdS-Richtlinie 2172 legt fest, wie ein Interventionsdienst dafür aufgestellt sein muss.
Was die Richtlinie regelt
VdS 2172 beschreibt die Anforderungen an Interventionsstellen: wie Einsatzkräfte ausgebildet und ausgerüstet sind, wie Schlüssel sicher verwahrt werden, wie Einsätze mit der Leitstelle abgestimmt und dokumentiert werden und wie die Erreichbarkeit rund um die Uhr sichergestellt ist.
Zusammenspiel mit der Leitstelle
Die Leitstelle nimmt den Alarm an und bewertet ihn. Bestätigt er sich oder lässt er sich nicht ausschließen, beauftragt sie die Interventionsstelle. Deren Einsatzkräfte kontrollieren das Objekt, sichern es bei Bedarf und halten Kontakt zur Leitstelle, bis der Einsatz abgeschlossen ist.
So machen wir das
Unsere Leitstelle arbeitet eng mit dem WIKING Interventions-Team zusammen, das nach VdS 2172 zertifiziert ist. In unseren Einsatzgebieten Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Berlin, Schwerin und Güstrow sind eigene Teams unterwegs. Außerhalb koordinieren wir ausgewählte Partner aus unserem Netzwerk.
